Umsatzsteuersenkung 2020

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (BGBl 2020 I S. 1512) erfolgte die befristete Einführung (01.07.2020 bis 31.12.2020) der Senkung des Regel-Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % und des halbierten Steuersatzes von 7 % auf 5 %.

Nach einer Forsa-Umfrage im Auftrage des IFO-Instituts hat die Senkung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020 nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Das Institut errechnete einen relativen Anstieg des Binnenkonsums durch die Umsatzsteuersenkung von etwa 0,6 %. Werden diese Angaben auf alle deutschen Haushalte hochgerechnet, ergibt sich ein geschätzter Konsumeffekt in Höhe von 6,3 Milliarden Euro. Der geschätzte Steuerausfall beträgt hingegen 20 Milliarden Euro, die das BMF beziffert hat. Die Maßnahme hat also nur ein Drittel ihrer Kosten gedeckt.

Auch wenn eine Umfrage nur eine kleine repräsentative Menge an Personen abfragt, soll sie Anlass zu einer kritischen Einschätzung der Umsatzsteuersenkung sein. 

Die Umsetzung und Befolgung der Umsatzsteuersenkung war beispiellos und aufgrund der kurzfristigen Verabschiedung des Gesetzes eine Herausforderung. Die Umsatzsteuersenkung war u. a. aufgrund der Komplexität moderner Kassensysteme und Buchhaltungsprogramme für die Unternehmer mit hohem Zeitaufwand und hohen Kosten verbunden. Zudem ergaben sich in der Beratungspraxis vielschichtige steuerliche Fragestellungen, wodurch zusätzlicher Beratungsaufwand entstanden ist. Neben diesem erheblichen Umstellungsaufwand kommt hinzu, dass die Umsatzsteuersenkung nur für ein halbes Jahr galt. Unklar war, ob die Unternehmer die Umsatzsteuersenkung an die Konsumenten weitergeben könnten. Eine Weitergabe hatte zur Folge, dass die Unternehmer in den meisten Fällen von der Senkung nichts gehabt hat außer dem erwähnten erhöhten Aufwand für die Umstellung. 

Dies löst die kritische Frage aus, ob die Regelung in der durchgeführten Form im Allgemeinen wirklich sinnvoll oder aber eher kontraproduktiv war. 

Ziel des Gesetzgebers war, „dem Konsum einen kräftigen Impuls zu geben“. Weiter hieß es (BT-Drucks. 19/20058 S. 27): „Das kommt besonders Beziehern von kleineren Einkommen zugute, die einen größeren Anteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben.“ 

Aus der Formulierung wird nicht klar, wem die Umsatzsteuersenkung zugutekommen soll: den Unternehmern oder den Konsumenten? Angenommen der Gesetzgeber hat erwartet, dass die Menschen mehr Geld ausgeben würden, wenn die Umsatzsteuer sinken würde. Diese Annahme trat allerdings insbesondere bei den genannten Beziehern kleinerer Einkommen nicht ein. Vielmehr ist diese Annahme angesichts der späteren Schließung von Geschäften als gescheitert anzusehen. 

Bei steuerlichen Hilfsmaßnahmen ist für den Steuerzahler eine anschließende Auswertung von Bedeutung, um den Erfolg der Maßnahme und den sinnvollen Einsatz von Steuergeldern bewerten zu können. Jedoch kann aufgrund der vielen verschiedene Faktoren im 2. Halbjahr 2020 nicht abschließend geklärt werden, ob die Umsatzsteuersenkung für sich allein erfolgsversprechend verlaufen wäre. Zum einen sind Einkommensverluste der Konsumenten infolge von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit zu nennen. Zum anderen sind die Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten geschlossen worden bzw. der Zugang zu diesen wurde infolge von Zugangsbeschränkungen sowie die Sorge um eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen erschwert. Wenn eine Konsumsteigerung möglich war, dann nur über das Internet. 

Auch ohne eine Auswertung der endgültigen Zahlen lässt sich resümieren, dass die Umsatzsteuersenkung aufgrund des erheblichen Aufwands und der Komplexität nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, um für den „Wumms“ aus der Krise etwas beizutragen.